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Lehre als ganzheitliches Konzept

Die Fruchtbarmachung und Umsetzung didaktischer Erkenntnisse aus der Lehr-/Lernforschung am Beispiel des juristischen Lehrbuchs

Der Beitrag geht der Frage nach, welche Anforderungen an ein gelungenes juristisches Lehrbuch zu stellen sind. Als Grundhypothese wird dabei angenommen, dass die jeweilige Lehrveranstaltung und das zu verwendende Lehrbuch nicht nur fachlich bzw. inhaltlich, sondern auch methodisch und didaktisch aufeinander abgestimmt sein sollten, um dem Erfordernis eines ganzheitlichen Konzept von Lehre zu genügen. Insoweit ist etwa auch das gewandelte Verständnis der Lehre (Shift from Teaching to Learning) und ihr Niederschlag in den juristischen Lehrbüchern zu problematisieren. Der Beitrag untersucht dabei zunächst, welche Anforderungen in der Wissenschaft – sowohl didak-tischer wie insbesondere typographischer und linguistischer Natur – an ein „gelungenes“ juristisches Lehrbuch gestellt werden und vergleicht dies mit den Ergebnissen einer empirischen Befragung von Studierenden juristischer Studiengänge. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse erfolgt der Transfer in die Praxis mithilfe der Erarbeitung eines konkreten Prüfungsprogramms, auf dessen Grundlage die zur Begleitung der jeweiligen Lehrveranstaltung denkbaren Lehrbücher vom Lehrenden anhand einheitlicher Kriterien evaluiert und danach ausgewählt werden können, welches Lehrbuch für die betroffenen Studierenden den größten Mehrwert schafft.

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