Aktuelle Rechtsfragen zum Bologna-Prozess -Teil 2
Einzelne Rechtsfragen, namentlich zur Zulassung
Der Ausgestaltung des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudiengang kommt im gestuften Studiensystem eine zentrale Rolle zu. Nach einhelliger Auffassung kann und muss der Zugang zur zweiten Stufe von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Welche sind zulässig, welche unzulässig?
Die bisherige Rechtsprechung ist ganz überwiegend bislang nur mit der Frage beschäftigt gewesen, welche objektiven oder subjektiven Zulassungsvoraussetzungen in den Schutzbereich der Freiheit des Berufs fallen. Ob die hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Ergreifung des zweiten Berufs (Master) gelten, ist Anlass für das erste Thema des Beitrags. Dabei soll untersucht werden, welche konkreten Auswirkungen die Anwendung der Dreistufentheorie des Bundesverfassungsgerichts und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im neuen Hochschulsystem haben, wenn die besonderen Zugangsvoraussetzungen zum Master formuliert sind.
Für die zügige Verwirklichung des Studiums nicht minder wichtig ist es, dass der Studierende an den modularisierten Lehrveranstaltungen auch teilnehmen kann. Dieser Frage widmet sich das zweite Thema. Da das Konzept des gestuften Systems eine betreuungsintensive Ausbildung verfolgt, ist die Teilnehmerzahl für eine Lehrveranstaltung notwendigerweise zu begrenzen. Diese Teilnahmebeschränkungen unterliegen formellen und materiellen Anforderungen.