Lehrportfolios in Berufungsverfahren
In Berufungsverfahren können Hochschulen Einfluss auf die Qualität ihrer Lehre nehmen, da dort neben der fachlich-wissenschaftlichen auch die pädagogische Eignung zukünftiger Hochschullehrender eingeschätzt wird. Für ihre Lehrtätigkeit bedürfen Hochschullehrende akademischer Lehrkompetenz, um den Kompetenzerwerb der Studierenden zu fördern. Für die umfassende Einschätzung der Lehrkompetenz in Berufungsverfahren wird als Instrument das Lehrportfolio empfohlen. Dabei wird zunächst die Herkunft und Funktion des Lehrportfolios als strukturierter, selbstbestimmter Nachweis der Lehrkompetenz erläutert, der gleichzeitig ihre differenzierte Einschätzung ermöglicht. Den Einsatz von Lehrportfolios in Berufungsverfahren fokussierend werden aus der Literatur und praktischen Beispielen zunächst die gängigen inhaltlichen Bestandteile eines solchen Vorzeigeportfolios zusammengestellt. Für die Einschätzung der im Lehrportfolio dargestellten Lehrkompetenz werden Beispiele für Bewertungskriterien aus Literatur und Praxis vorgestellt, bevor ein integrativer Kriterienkatalog vorgeschlagen wird. |