Prüfungen unter den Bedingungen des Bolognaprozesses
Rechtliche, bildungspolitische und verwaltungspraktische Aspekte
Erfolgreich absolvierte Prüfungen eröffnen Lebenschancen. Misslungene verschließen den Zugang. An das Prüfungsgeschehen sind daher höchste Anforderungen zu stellen, es ist grundrechtsgeschützt, Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art. 3 (Gleichheitsgrundsatz) Grundgesetz. In quantitativer Hinsicht hat sich das Prüfungsvolumen nahezu verzehnfacht. In qualitativer Hinsicht sind die Folgen einschneidend. Jede Modulprüfung unterliegt den Regeln des Prüfungsrechts. Geprüft werden nicht nur die fachlichen, sondern auch die überfachlichen Kompetenzen, ein Unterfangen, das bei kritischer Herangehensweise in großen Teilen unerfüllt bleibt. Nach Auffassung des Wissenschaftsrats gibt es kein überzeugendes Verfahren zur Kompetenzmessung (2008). Die studentische Wirklichkeit bricht sich hart mit den Anforderungen des neuen Studiums. Vorausgesetzt wird für den Lernerfolg ein Vollzeitstudium. Im gesamten Jahr sind 46 Wochen zu arbeiten, um die geforderte Summe an credits zu erlangen. Jeder zweite Studierende ist jedoch erwerbstätig. Die Folgen des neuen Prüfungsgeschehens müssen unter dem Gesichtspunkt der Erreichung der Ziele aus der Bolognareform als ungewiss eingeschätzt werden. |