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Bachelor und Master

Die Grundzüge des Prüfungswesens

Kurioserweise wird dem erst genannten und wichtigen Ziel der Bologna-Erklärung die geringste Aufmerksamkeit zuteil: ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse einzuführen. Wie ein deutscher Bachelor oder Master erworben werden kann, welche Anforderungen an eine europäische Vergleichbarkeit zu stellen sind, liegt offensichtlich in bekannten und gesicherten Händen. Oder aber man sieht Hindernisse bei der Harmonisierung. So hat Deutschland beispielsweise bis heute nicht das Abkommen zur Anerkennung von Studienabschlüssen in Europa ratifiziert, die sogenannte Lissabon-Konvention (1997).

Das Prüfungsrecht und das Prüfungsverfahren für das gestufte Studiensystem müssen in Teilen neu geschrieben werden. Allein die gänzlich anders strukturierte Zulassung zur Prüfung – die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist die Zulassung – führt zu einschneidenden Konsequenzen. Im Diplom werden Fächer geprüft, beim Bachelor/Master Module. Die Prüfungen der Module finden am Ende jeder Lehrveranstaltung statt, beim Diplom in der Mitte oder am Ende des Studiums.

Mit diesem Beitrag sollen die wesentlichen Neuorientierungen der gestuften Studiengänge dargestellt und die zu beachtenden verfahrensmäßigen/rechtlichen Voraussetzungen beschrieben werden.

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